Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Erteilung des Werkauftrags akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der hAlbneu GmbH.
2. Honorar und Vertragsrücktritt
Bei Arbeitsbeginn beziehungsweise Abholen der Möbel ist durch den Auftraggeber eine Anzahlung von 50% des Gesamtwerkpreises zu leisten. Die Restzahlung ist fällig bei Abholung oder bei Lieferung in Bar oder gegen Vorauszahlung. Mündliche, nicht auf dem Vertrag notierte Nebenabreden, haben keine Gültigkeit. Bei Rücktritt vom Werkvertrag durch den Auftraggeber sind 30% des Gesamtwerkpreises als Unkostenbeitrag sofort fällig.
3. Bezugsstoffe
Die Beauftragte verwendet nur hochwertige Bezugsstoffe von renommierten Lieferanten. Wenn der Bezugsstoff durch den Auftraggeber selbst angeliefert wird, übernimmt die Beauftragte keine Haftung für die Qualität, allfällige Farbunterschiede, Fehler in der Webstruktur und auf die Strapazierfähigkeit des Bezugsstoffes. Ab Januar 2020 kann für angelieferte Stoffe ein Zuschlag von 20% auf die Arbeitsstunden verrechnet werden.
4. Transport
Wir können für Sie den Transport organisieren. Dieser wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Transport im Raum Zürich Pauschal Fr. 120.00.
Sofas ab 2-Plätzer ca. Fr. 200-350. Oder Sie können uns die Möbel nach Absprache selber anliefern.
5. Allgemeine Arbeitsbedingungen
Unsere Polsterer beziehen die Möbel nach neusten Erkenntnissen. Wir behalten uns vor, eventuell nicht sichtbare, verdeckte Mängel auf zeitgemässe Art zu beheben, mit Mitteilung an den Auftraggeber. Eventueller Zeitaufwand sowie Materialverbrauch wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Arbeitsausfuhrung ist in jedem Fall unserer Fachperson überlassen.
5. Gerichtsstand und Eigentumsvorbehalt
Als Gerichtsstand wird der Sitz der Beauftragten vereinbart. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass gegen ihn weder Betreibungen noch Verlustscheine bestehen. Bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers.